Titelbild: Dein Zusatzbeitrag zählt. Was die GKV-Prognose für dich bedeutet.

Ein höherer Zusatzbeitrag kann leicht untergehen. Seit dem 30. Juli 2026 müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr mit dem bisherigen gesonderten Schreiben auf die Erhöhung und das Wechselrecht hinweisen. Prüfe deshalb selbst, welcher Beitrag für deine Kasse gilt. Gesetzesänderung

Was sich geändert hat

Die entsprechende Hinweispflicht wurde aus § 175 des Sozialgesetzbuchs V gestrichen. Das besondere Wechselrecht bei einem erstmals erhobenen oder erhöhten Zusatzbeitrag besteht weiterhin. Entfallen ist der bisher vorgeschriebene Hinweisbrief. Eine Kasse kann dich weiterhin freiwillig informieren.

Für deinen Alltag heißt das: Kein Brief im Postkasten ist kein verlässlicher Beleg dafür, dass dein Zusatzbeitrag unverändert bleibt. Hebe Mitteilungen deiner Kasse auf und vergleiche die Beitragssätze mit deinen bisherigen Unterlagen. Aktuelle gesetzliche Regelung

„Der Durchschnitt bleibt stabil“ reicht nicht

Am 14. Oktober teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2027 nach den Ergebnissen des Schätzerkreises stabil bleiben kann. Diese Einschätzung ist keine Zusage für deine einzelne Krankenkasse. Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest.

Auch die förmliche Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags ist ein eigener Schritt. Nach der Mitteilung des Ministeriums erfolgt sie auf Grundlage der Schätzung bis zum 1. November. Für deinen Vergleich zählt deshalb der Beitrag deiner Kasse, nicht allein eine Schlagzeile über den Durchschnitt. Mitteilung des Gesundheitsministeriums vom 14. Oktober 2026

Wo du nachsiehst

Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht eine laufend aktualisierte Krankenkassenliste mit den Zusatzbeiträgen. Suche dort deine Kasse und notiere Beitragssatz und Prüfdatum. Die Liste zeigt außerdem, in welchen Bundesländern eine Kasse geöffnet ist.

Wichtig: Ein angekündigter neuer Beitrag erscheint dort erst an dem Tag, ab dem er gilt. Für bevorstehende Änderungen solltest du zusätzlich auf der Internetseite deiner Kasse nachsehen. Ist der Gültigkeitsbeginn unklar, frag nach.

Ein niedrigerer Beitrag ist nur ein Teil des Vergleichs. Prüfe auch Zusatzleistungen, die du tatsächlich nutzt, sowie Erreichbarkeit und Service. Offizielle Krankenkassenliste

Welche Frist gilt?

Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst du das besondere Wechselrecht grundsätzlich bis zum Ende des Monats ausüben, in dem der höhere Satz erstmals gilt. Die sonst übliche zwölfmonatige Bindung entfällt dafür. Der Wechsel wird aber nicht sofort wirksam: Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Ein Beispiel: Eine Kasse erhöht ihren Zusatzbeitrag zum 1. November 2026. Geht deine Wahlerklärung bei der neuen Kasse noch im November ein, beginnt die neue Mitgliedschaft grundsätzlich am 1. Februar 2027. Bis Ende Januar zahlst du noch den Beitrag der bisherigen Kasse einschließlich der Erhöhung.

Beim Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen übernimmt die neue Kasse die elektronische Meldung. Du musst nicht zusätzlich selbst bei der alten kündigen. Bewahre die Bestätigung deiner Wahl auf und informiere als Beschäftigter deinen Arbeitgeber über die neue Kasse. § 175 SGB V, insbesondere Absätze 2 bis 4

Achtung bei Wahltarifen

Nutzt du einen Krankengeld-Wahltarif, greift das besondere Wechselrecht wegen eines höheren Zusatzbeitrags nicht. Lass dir bestehende Bindungen und den möglichen Wechseltermin erklären, bevor du einen Wechsel einplanst. § 53 Absatz 8 SGB V

Dein nächster Schritt: Prüfe heute den Zusatzbeitrag deiner Kasse, speichere ihn mit Datum und sieh zum Monatsanfang erneut nach. So bemerkst du eine Änderung früh genug, um Leistungen, Beiträge und Fristen in Ruhe zu vergleichen.

Stand: 25. Oktober 2026. Allgemeine Verbraucherinformation, keine individuelle Versicherungsberatung.